Die Kieferorthopädie ist ein sich etwa seit 1880 ständig weiter entwickelndes Teil- und Spezialgebiet innerhalb der gesamten Zahnheilkunde. Als einer der wichtigsten Väter der Kieferorthopäden gilt der Brite Edward H. Angle (1890) .
Kieferorthopädische Behandlungen dürfen stets nur von besonders dafür ausgebildeten und qualifizierten Zahnärzten, den “Fachzahnärzten für Kieferorthopädie” ausgeübt werden. Diese fachzahnärztliche Ausbildung erfordert, nach Absolvierung eines vollständigen, mehrjährigen Studiums der Zahnheilkunde und einem nachfolgenden Praxisjahr, eine nochmalige ganztägige Weiterbildungszeit von mindestens 3 Jahren und schliesst letztlich mit einer Facharztprüfung ab.
Die Kieferorthopädie befasst sich insbesondere mit Fragen und Problemstellungen der Erkennung, der Behandlung und der Verhütung von Zahnstellungs- und Kieferabnormalitäten, auch als dento - maxilläre Orthopädie bezeichnet. Im anglo - amerikanischen Bereich spricht man hingegen oft von Orthodontie (Zahnregulierung). Die Vorbeugung von Funktionsstörungen sowie deren Behebung stehen dabei mit an erster Stelle. Die Behandlung von Kindern nimmt daher einen wesentlichen Raum in dieser Spezialdisziplin ein.
Falsch oder schief stehende Zähne können ihre zahlreichen und wichtigen Aufgaben nicht mehr korrekt erfüllen. Ein gründliches Kauen wird oft erschwert oder ganz verhindert, weil der notwendige Kontakt der Zähne zum Gegenkiefer gestört ist. Die optimale Verdauung der nicht richtig durchgekauten Nahrungsmittel wird auf diese Weise beeinträchtigt und auch der Zahnhalteapparat wird durch eine Fehlstellung chronisch überbeansprucht. All diese Umstände können im schlimmsten Fall zu frühzeitigem Zahnverlust führen.
Derartige, fachliche Problemstellungen können beispielsweise gefunden werden bei allen Formen von Kieferfehlstellungen, etwa dem Vorbiss (Progenie) und dem Rückbiss (Retrognathie), bei verschiedenen Ausprägungsarten von Zahnfehlstellungen, wie Engstand und dadurch entstehender Platzmangel, Lücken, mit nachfolgendem Platzüberschuss, Rotation und Kippung von Zähnen, Anomalien von Zahnform und -anzahl sowie Zahndurchbruchsstörungen.
Kieferorthopädie umfasst auch die Behandlung von Kiefergelenksproblemen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Zahnärzten vor dem Beginn einer prothetischen Therapie, bei der Behandlung von Zahnfleischerkrankungen (Parodontose) und der chirurgischen Behandlung schwerer Gebissfehler.
Die dem Fachzahnarzt zur Verfügung stehenden Mittel und Methoden sind glücklicher Weise heutzutage recht mannigfaltig. Die am häufigsten zur Anwendung kommenden Verfahren sind hierbei üblicherweise entweder herausnehmbare oder fest sitzende Zahnspangen, gegebenenfalls auch in Kombination mit chirurgischen Eingriffen durch den Kieferchirurgen.
Bei der modernen kieferorthopädischen Behandlung kommen fortschrittliche und lang haltbare Materialien, beispielsweise für eine Korrektur von Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien, zur Anwendung. Neben, zum Teil auch farblich gestalteten und herausnehmbaren Funktionsteilen, die während der Wachstumsphase bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, kommen, nach dem vollständigem Durchbruch der bleibenden Zähne, moderne fest sitzende Apparaturen zum Einsatz, welche funktionell und ästhetisch unbefriedigende Fehlstellungen wieder herstellen können. Seit 1997 gibt es sogar nahezu vollständig unsichtbare Zahnspangen, welche aus durchsichtigem Material hergestellt werden.
Es kommen zur Anwendung Plattenapparaturen, funktionskieferorthopädische Apparaturen (FKO)), Multibandtherapie sowie Multibrackets.
Bevor jedoch mit der notwendigen Therapie begonnen werden kann, erfolgt zunächst eine sorgfältige zahnärztliche Anamneseerhebung, wobei mit viel psychologischem Einfühlungsvermögen vorgegangen wird. Danach erfolgt eine gründliche Bestandsaufnahme mit Feststellung und Beschreibung der vorliegenden Problematik. Hierbei können ausgedehnte diagnostische Verfahren zum Einsatz kommen, bis hin zu radiologischen Verfahren, wie Computertomografie und/oder Magnetresonanztomografie.
Erst wenn alle Ergebnisse dieser notwendigen Diagnoseverfahren vollständig vorliegen, wird auf dieser Datenbasis der Heil- und Behandlungsplan erstellt, wobei die Wünsche des Patienten mit berücksichtigt werden. Die anfallenden Kosten dafür können durch eine Zahnzusatzversicherung übernommen werden. Zahnzusatzversicherungen erstatten, neben den Kosten für die Kieferorthopädie, sowohl den Zahnersatz den Zahnerhalt und sogar Prophylaxe leistungen bis zu 100 %.
Eine kieferorthopädische Behandlung benötigt oft viel Geduld und Ausdauer seitens des Patienten, da sie sich über einen längeren Zeitraum hinziehen kann. Dies stellt daher nicht selten für die Eltern noch jüngerer Patienten, aber auch die Kinder selbst vor harte Aufgaben, was Ausdauer und Behandlungsdisziplin angeht. Mit dem notwenigen Geschick auf beiden Seiten können jedoch in den meisten Fällen gute Ergebnisse erzielt werden.
Gesunde Zähne wirken wie eine persönliche Visitenkarte und sind untrennbar mit dem Lachen verbunden. Aber noch wichtiger als die optische Wirkung ist die uneingeschränkte Funktionalität des Gebisses. Schöne und gesunde Zähne beeinflussen in starkem Maße das gesamte Wohlbefinden eines Menschen. Die kenntnisreiche und handwerklich korrekte Behandlung durch den Kieferorthopäden trägt mit dazu bei.